Damit Sie und Ihre Mitarbeiter sicher mit der Arbeitsbühne handieren können, gibt es ein paar Verhaltensregeln, welche zwingend einzuhalten sind. Unsachgemäßes arbeiten bzw. transportieren der Hebebühne, kann zu erheblichen Schäden führen.

Bei Störungen oder anderen Gebrechen, informieren Sie bitte unverzüglich den Vermieter und klären Sie mit ihm das weitere Vorgehen ab.

Beim Transport der Arbeitsbühne:
Achten Sie stets auf die Geschwindigkeit (max. 80 km/h) und passen Sie diese den Gegebenheiten an.
Anhängerlast darf nicht überschritten werden.
Passen Sie bei Brücken, Unterführungen oder tief hängenden Ästen auf die Durchfahrtshöhe und achten Sie auf das Ausscherren der Arbeitsbühne.

 

Beim Standortwechsel:
Achten Sie auf Bodenöffnungen
Untergrund kontrollieren, ob Unterhölungen vorhanden sind (Grasflächen).
Besondere Vorsicht gilt bei nassen Wiesen bzw. Rasenflächen - Einsinkgefahr.

 

 

Achtung beim Aufstellen:
Achten Sie stets auf die Standsicherheit und bessern Sie gegebenenfalles nach.
Behalten Sie die Umgebung in Auge. "Plötzliche" Hindernisse können schnell gefährlich werden.

 

 

Hindernisse:
Oben angesprochen Hindernisse können Oberleitungen, Kranausleger jeglicher Art, Äste von Büschen und Bäumen sein.
Bei Oberleitung muss ein Mindestabstand von 4m vorhanden sein. Kann dies nicht eingehalten werden, muss die Stromspeisung der Leitung wärend der Arbeiten unterbrochen werden.

 

Arbeiten mir der Hebebühne:
Die Hebebühne ist für Arbeiten mit geringem Transportgewicht (max. 200 kg) ausgelegt, jedoch nicht als Personenaufzug.
Generell darf die Hebebühne nicht Zweckentfremdet werden, da hier unberechenbare Hebelwirkungen und Kräfte entstehen können.

 
Umsetzung: werbegams.at